Ledestraat 1A, 9180 Moerbeke-Waas, Belgie +32 (0)9 346 81 91

Terms of sale

  1. Sofern keine andere ausdrückliche Vereinbarung vorliegt, trägt der Käufer die Risiken und Kosten der Lieferung und Abholung.
  2. Werden die Waren nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgeholt oder entgegengenommen, kann der Verkäufer entweder vom Käufer die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen fordern oder den Vertrag brechen. Als Vertragskündigung genügt eine posteingeschriebene Briefmitteilung. Der Käufer schuldet in diesem Fall eine Entschädigung in Höhe von 20 Prozent des Verkaufspreises.
  3. Die gelieferten oder angenommenen Waren sind von guter Qualität. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Grössen und Arten ohne vorherige Benachrichtigung geringfügig abzuändern.
  4. Beanstandungen gegen Art, Grösse, Sorten usw. der gelieferten Waren müssen innerhalb von acht Tagen nach Warenannahme per posteingeschriebenen Brief eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist wird angenommen, das die Ware den Erwartungen des Käufers genügt.
  5. Der Verkaufer ist berechtigt, nicht eindeutige Bestellungen zu verrichten. Seine Lieferplicht entfällt bei Kriegen, Aufständen, Streiks, internationalen Konflikten, Naturkatastrophen oder abnormalen Witterungsverhältnissen.
  6. Der Verkäufer nimmt die Verpackung nicht zurück.
  7. Die durch den Verkauf bedingten Kosten ( wie Mehrwertsteuer, Zollgebühren und andere Taxen bzw. Lasten) fallen dem Käufer zu.
  8. Vorbehaltlich anders-lautender und schriftlicher Bestimmungen sind unsere Rechnungen innerhalb von dreissig Tagen zahlbar.
  9. Die Nichtbezahlung einer einzigen Rechnung am Verfallstag macht den geschuldeten Saldo jeder anderen, selbst noch nicht fällig gewordenen Rechnung von Rechts wegen einklagbar.
  10. Falls der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, dann kann der Verkauf von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung rückgängig gemacht werden. Die per Einschreiben zugestellte Willenserklärung des Verkäufers genügt hierfür.
  11. Wenn sich die Bonität des Käufers durch gerichtliche Verfügungen, Wechselproteste oder sonstige negative Zwischenfälle nachweisbar verschlechtert, behält sich der Verkäufer das Recht vor, auch nachdem die Ware schon ganz oder teilweise zum Versand gebracht wurde, vom Käufer geeignete Garantien zur Einlösing der eingegangenen Verpflichtungen zu fordern. Falls diese Garantien den Verkäufer nicht zufriedenstellen, behält dieser sich vor, die Bestellung ganz oder teilweise zu annullieren.
  12. Bis zur vollen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers.
  13. Jeder Betrag, der am Verfallstag unbezahlt bleibt, erbringt von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Zinsen auf der Basis des durch die Nationalbank zum Zeitpunkt der Aufstellung der Rechnung für Kontokorrentvorschüsse auf Staatspapiere festgelegten Tarifs. Dieser Tarif wird um 2 % erhöht. Ausserdem wird der Rechnungsbetrag von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um 15 Prozent erhöht. Diese Erhöhung beträgt mindestens 40 euro Sie gilt als Schadenersatz für die entstehenden Zusatzkosten und -lasten, und schliesst eventuelle Gerichtskosten und Zinsen nicht ein.
  14. Die Preise verstehen sich in euro und sind ausschliesslich in dieser Währung zu begleichen.
  15. Bei Unstimmigheiten sind die Gerichte von Gent oder, auf Ersuchen des Verkäufers, das für den Wohnsitz des Käufers zuständige Gericht allein zuständig.
  16. Mit der Unterzeichnung der Kaufvereinbarung oder des Bestellscheins verpflichtet sich der Käufer, die vorstehenden Verkaufsbedingungen einzuhalten.